Der ZH fällt ja nun nicht weg - du kannst immer noch einen "inoffiziellen" nehmen, also einen EZler der sich freiwillig anbietet oder aber es wird der AZH genutzt. Die Auktionsregeln sind noch nicht fix geändert, aber es wird vorraussichtlich darauf hinauslaufen das der AZH in der Auktion erwähnt sein muss wenn ihn der Verkäufer wünscht, bzw wenn der Käufer ihn möchte der Verkäufer auch akzeptieren muss. Die Kosten trägt der der den AZH fordert, außer es wird unter den beiden Parteien anders gehandelt. Aber wie gesagt die Regeln sind noch nicht fertig ausgearbeitet von daher alles noch ohne Gewähr.Warbird hat geschrieben: Mich würde immer noch interessieren wie das jezt mit den Auktion gehandhabt wird, wenn die ZHs wegfallen
Es muss ja auch alles einfach, verständlich und sinnvoll sein von daher ist es nicht immer einfach für uns die richtige Endformulierung zu finden ;D